Kunst, Macht, Freiheit - eine geschlossene Gesellschaft

 

Von Thomas Zollinger

 

"forum des artistes bienne" ist ein Zusammenschluss der schweizerischen Künstlerorganisationen. Es setzt den Bieler Kunst- und Kulturschaffenden ein geschlossenes Symposium vor die Nase. Im Volkshaus zu Biel diskutieren am 17. September eine ausgewählte Elite der Schweizer Kunst- und Kulturszene und nach dem Zufalls- und Bekanntheitsprinzip eingeladene Mitglieder der Verbände das Thema "KUNST MACHT FREIHEIT".

 

Die Bieler Kunst- und Kulturszene war nicht bereit zum geschlossenen Symposium das gewünschte Rahmenprogramm zu liefern. Ihre angemessene Antwort auf das anmassende Auftreten des "-forum des artistes" mit den Zusatz "bienne" ist eine öffentliche Veranstaltung im Hotel Elite gegenüber: "Präsenz ohne Produkt". Dort treffen sich die Bieler Kunstschaffenden mit der interessierten Bevölkerung trifft, laden dazu ein, ein Geschenk in Form eines "Arbeitsbuches" entgegenzunehmen, diskutieren auf ihre Art das Thema "KUNST MACHT FREIHEIT" oder andere Themen, oder gar nichts. Dies zur Stimmungslage.

 

Zur Sache. Wenn KUNST begrifflich und thematisch von Künstlerverbänden mit MACHT und erst noch mit FREIHEIT konfrontiert wird, muss konsequenterweise die Machtfrage gestellt werden, und zwar aus dem Blickwinkel einer Freiheit der Kunst, die das Extrem umfasst. Es darf keine Grenzen bezüglich der Fragestellung geben - die Grenzen werden in der Diskussion, vor allem aber in der künstlerischen Praxis ausgelotet. Das Schielen auf politisch gerade noch zulässige Positionen, wie es die Formulierung der Symposiumsthemen andeuten (Beispiel: "Gibt es für künstlerische Provokationen Grenzen?", ist auf dem Gebiet der Kunst nicht erlaubt.

 

Einen Künstler, der sich nur halbherzig nach den Launen des Marktes richtet und sich an der Gunst von Fördergremien nur ungern orientiert, dafür umso ganzherziger dem inneren Auftrag zu einem notwendigen und relevanten Projekt folgt, interessiert das Bereden der solcherart vorgebrachten Symposionsthemen im Allgemeinen, desjenigen der "Produktionsbedingungen von Kunst" im Speziellen nicht besonders. Er geht aufs Ganze. Er unternimmt das Projekt so oder so, koste es was es wolle. Es geht nicht mehr nur um Produktionsbedingungen, sondern um Existenzbedingungen.

 

Die Frage, die ihn dann Schritt auf Tritt begleitet, vor dem Essen, vor dem Schlafen, vor dem Zugfahren, vor dem Materialeinkauf, sie lautet: Gibt es eine existenzsichernde Basis in der Schweiz, auf der ein autonomer Künstler seine Arbeit aufbauen beziehungsweise durchstieren kann, nicht anno 1999, als dies noch möglich war (Thomas Zollinger, 12 Monate Performance / CH liebt Kunst), sondern heute, im Jahr 2005?

 

Die Antwort auf diese fundamentale Frage autonomer Kunst fällt nach neueren Bundesgerichtsurteilen auf der Basis der neuen Bundesverfassung nicht mehr so eindeutig zugunsten der Existenzsicherung auch des widerspenstigsten aller Künstler aus. Umso nötiger wäre die erneute performative Abklärung. Wer nimmt sich ihrer an? Wer investiert seine Existenz in eine neue Untersuchung des Extremfalls (Art. 12 nBV, Grundrecht auf Hilfe in Notlagen)? Wer erklärt seine Existenz zum Kunstwerk, konfrontiert dem diesem Kunstwerk zugrundeliegenden Werkbegriff mit dem Werkbegriff im Artikel der Kunstfreiheit (Art. 21 nBV)? Lässt sich mit einer klugen und frechen, aber juristisch begründeten Kombination der beiden Grundrechts-Artikel für die Kunst und den Künstler neues Terrain erobern (Machtfrage)?

 

Im öffentlichen Teil des "forum des artistes" ist über das Internet ein Kulturminister oder eine Kutlurministerin gewählt worden. Er oder sie hält am Sonntag um 13.30 Uhr diim Volkshaus in Biel die Antrittsrede. Es liesse aufhorchen, würde er oder sie die angesagte Existenzperformance gleich selber anpacken, durch die Wahl legitimiert und ideell getragen durch ein weiter gespanntes "forum des artistes" als das jetzige. An den Künstlerverbänden läge es dann, ihn oder sie juristisch zu unterstützen.

 

 

(erschienen im Bieler Tagblatt 16.09.2005)