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Gr.un.drecht

Olten Fachhochschule
22.04.2004, 08.00h-17.00h

An Nylonschnur aufgehängte beschriebene rote und weisse Ballone
- - D A S - G R U N D R E C H T - A U F - H I L F E - I N - N O T L A G E N - -
Roter Overall, Stechstab

Die Performance begleitete die Tagung "Das Grundrecht auf Hilfe in Notlagen" an der Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz in Olten (Donnerstag 22. April 2004, 8.30 Uhr - 16.30 Uhr). Aus dem Veranstaltungsprospekt zur Tagung: "1995 anerkannte das Bundesgericht erstmals ein ungeschriebenes Grundrecht auf Existenzsicherung. In der Bundesverfassung von 1999 wurde dieses Grundrecht als Grundrecht auf Hilfe in Notlagen kodifiziert. Gegenüber der bundesgerichtlichen Rechtssprechung wurde es einerseits enger gefasst, indem es lediglich als Sicherung eines würdigen Ueberlebens in Notfällen nach dem Prinzip der Subsidiarität ausgestaltet wurde. Andererseits geht es über die bundesgerichtliche Rechtssprechung hinaus, indem neben der wirtschaftlichen Hilfe auch ein Anspruch auf persönliche Hilfe und Betreuung statuiert wurde. Die wenigen Gerichtsentscheide zu diesem Grundrecht führten zu Klärungen, liessen aber auch etliche Fragen offen. Insbesondere sind die Konsequenzen des aktuellsten Bundesgerichtsurteils im "Berner-Dekorateur-Fall" (BGE /2P/.147/ vom 4. März 2003, www.bger.ch) noch nicht absehbar und bedürfen der Klärung." Das Buch zur Tagung: "Das Grundrecht auf Hilfe in Notlagen", Haupt Verlag Bern 2005. Das "Merkblatt für Künstler und Künstlerinnen" muss um die Unsicherheiten, die durch das neue Bundesgerichtsurteil entstehen, ergänzt werden.

Thomas Zollinger (Performance), Stephan Fawer (Foto)

 

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