21.11.2024
Wiese bei Schöftland, Nähe Ruederstrasse 44
Sonntag 20. August 2017, 16.15h bis ca 17h
Performance, offen für Partizipation, mit 6 Kunstnackten, auf dem Gebiet der anarchistischen Monarchie Noseland, einer Mikronation mit eigener Verfassung, Fahne und einer Fläche von 21 Aren, errichtet von König Bruno dem Ersten und Letzten.
Jede/r Teilnehmende erarbeitet eine auf den Ort bezogene, signifikante und leicht wiederholbare eigene Handlung. Die individuellen Handlungen sollen autonom funktionieren. In einem zweiten Schritt werden sie räumlich angeordnet, aufeinander abgestimmt und ritualisiert.
Die Performance wurde aufgrund einer Anzeige durch eine Person, die in 250 Meter Entfernung wohnt, von zwei Polizisten abgebrochen. Sie stellten jedem Nackten eine Ordnungsbusse 100 CHF aus, wegen Verstoss gegen Art. 20 PolG des Bezirks: "Wer in der Öffentlichkeit wegen ungebührlichem Verhalten oder Betteln Ärgernis erregt, wird bestraft." Zwei Frauen und Thomas Zollinger erhoben Einsprache.
Nach der Einspracheverhandlung am 19. März 2018 hielt der Gemeinderat am Strafbefehl und der Busse fest. Die beiden Frauen und Thomas Zollinger erhoben Beschwerde bei der nächsten Instanz, dem Bezirksgerichtspräsidiums Kulm. In der Argumentation von Thomas Zollinger wird das massgebliche regionale Polizeireglement mit dem Nacktwandererurteil des Bundesgerichts vom 17.11.2011 verglichen und überraschende Erkenntnisse gewonnen, zu lesen >>> h i e r.
Mit dem Gerichtsentscheid vom 11. Januar 2019 wurden die beiden Frauen und Thomas Zollinger von den Bussen freigesprochen. Begründung: Es läge im Polizeireglement eine "Kumulation unbestimmter Rechtsbegriffe" wie "Öffentlichkeit, "ungebührlich" und "Ärgernis" vor. Das reiche nicht aus, um eine Busse auszusprechen. Es fehle ein "objektives Tatbestandsmerkmal". Ein Straftatbestand müsse explizit im Gesetz benannt werden. Gerichtsurteil und Begründung >>> h i e r.
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Mit B.S., T.Z., S.D., E.S., M.R.M., P.V. und zwei Polizisten
Video: Aeon Von Zark
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Medienberichte zum Gerichtsurteil