12.04.2025
Die Existenzsicherung ist in der CH ein Rechtsanspruch. Das gilt auch für den Künstler. Sie kann ohne Kompromisse zu machen über die Sozialhilfe durchgesetzt werden.
Die Künstler-Existenz ist gegenwärtig Gegenstand von Untersuchungen der verschiedensten Art.
Auf institutioneller Ebene geht eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Kultur unter der Leitung von Christoph Reichenau der Frage nach, welche Kulturförderung die Kunstschaffenden brauchen. Zur Grundlagenbildung wurde eine Studie in Auftrag gegeben. Sie liegt seit Januar 1999 unter dem Titel "Hilfsmöglichkeiten für Kulturschaffende in der Schweiz" vor. Die meist prekäre materielle Situation des Künstlers kommt unbeschönigt zur Sprache und es werden Verbesserungsvorschläge gemacht.
Auf der andern Seite ist das Beispiel des Bieler Konzept- und Performance-Künstlers Thomas Zollinger zu nennen, der herausfinden wollte, wie es um die Existenzbedingungen des Künstlers in der CH nun tatsächlich bestellt ist. Im Zusammenhang einer 12 Monate Performance hat er seine Existenz investiert. Das Dossier Testheimat CH enthält die juristischen Grundlagen und die Bilanz der Performance.
Das Ergebnis ist von positiver Brisanz. Die Existenzsicherung ist ein Rechtsanspruch. Das absolute Existenzminimum, das nicht unterschritten werden darf, beträgt Franken 860 im Jahr zuzüglich Wohnkosten und medizinische Grundversorgung (Krankenkasse). Das soziale Existenzminimum entspricht dem Grundbedarf I nach SKOS-Richtlinien und beträgt Franken 1010 zuzüglich Wohnkosten und medizinische Grundversorgung. Das kann ohne Kompromisse zu machen über die Sozialhilfe durchgesetzt werden. Diese Tatsache könnte neue Modelle der Kultur? und Kunstförderung und der Existenzsicherung initiieren.
Die vom Bundesamt für Kultur in Auftrag gegebene Studie meint unter anderem: "Ein existenzsicherndes Grundeinkommen könnte im Kulturbereich viele Probleme lösen."